Gericht entscheidet antragsgemäß
Auf Antrag der euromicron AG in Insolvenz hat das Amtsgericht Frankfurt am Main - Registergericht - beschlossen, dass die euromicron AG in Insolvenz von der Pflichten zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch einen Abschlussprüfer gemäß § 270 Abs. 3 AktG und von der Pflicht zur Prüfung eines Konzernjahresabschlusses und Konzernlagebericht durch einen Abschlussprüfer i.S.d. § 316 Abs. 2 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 befreit wird.