Entsprechenserklärung (§ 161 AktG) der euromicron AG für das Jahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften sind nach § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Im letztgenannten Fall ist zu begründen, weshalb der jeweiligen Empfehlung nicht entsprochen wurde und wird.
Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 26. Mai 2010, die am 2. Juli 2010 veröffentlicht wurde ("DCGK").
Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der euromicron AG gemäß § 161 Aktiengesetz:
Die euromicron AG entsprach und wird den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
1. Bildung von Aufsichtsratsausschüssen
(Ziff. 5.3.1 bis 5.3.3 DCGK)
Der Aufsichtsrat der euromicron AG hat in der Vergangenheit keine Ausschüsse gebildet und wird auch in der Zukunft davon absehen, womit die euromicron AG von den Empfehlungen in Ziff. 5.3.1 bis 5.3.3 DCGK abweicht.
Begründung:
Der Aufsichtsrat der euromicron AG besteht seit der Hauptversammlung vom 24. Juni 2004 satzungsgemäß lediglich aus drei Personen. Die Bildung von Ausschüssen würde die Arbeit in dem dreiköpfigen Aufsichtsrat nicht erleichtern, da auch die (beschließenden) Ausschüsse mit mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern besetzt sein müssten.
2. Rechnungslegung
(Ziff. 7.1.2, Satz 4 DCGK)
Der Konzernabschluss der euromicron AG für das Geschäftsjahr 2010 wurde entgegen der Empfehlung in Ziff. 7.1.2 Satz 4 DCGK, der die euromicron AG seit Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen hatte, erstmals nicht innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 wird jedoch innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht werden, womit die euromicron AG in Zukunft dieser Empfehlung wieder Folge leisten wird.
Begründung:
Der von der ordentlichen Hauptversammlung der euromicron AG am 17. Juni 2010 gewählte Abschluss- und Konzernabschlussprüfer BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat mit Schreiben vom 17. November 2010 die Annahme des Prüfungsauftrags abgelehnt. Auf Antrag des Vorstands der euromicron AG hat daraufhin das Amtsgericht Frankfurt a.M. durch Beschluss vom 23. November 2010 die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M., zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010 bestellt. Der gerichtlich bestellte Abschlussprüfer konnte sich angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht rechtzeitig in die komplexe Materie der Abschluss- und Konzernabschlussprüfung bei der euromicron AG einarbeiten. Vor diesem Hintergrund war die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der euromicron AG für das Geschäftsjahr 2010 binnen einer Frist von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende nicht möglich.
3. Keine Liste von Drittunternehmen
(Ziff. 7.1.4 DCGK)
Die euromicron AG veröffentlicht keine Liste von Drittunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält, einschließlich der Angaben nach Ziff. 7.1.4 Satz 3 DCGK.
Begründung:
Die euromicron AG folgt der Empfehlung in Ziff. 7.1.4 DCGK insoweit, als sie eine Beteiligungsliste in Form von übersichtlichen Grafiken zur Unternehmensstruktur veröffentlicht. Darüber hinaus werden zu den Gesellschaften, die für den Bestand und die Entwicklung der euromicron AG und des Konzerns eine nicht untergeordnete Bedeutung haben, weitreichende Angaben über Unternehmenszweck und Rolle im Konzern gemacht. Dabei wird zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen durch die Veröffentlichung von Angaben über Beteiligungsansätze und die Ertragskraft einzelner Beteiligungen auf eine noch detailliertere Veröffentlichung verzichtet.
Frankfurt, den 8. Dezember 2011
für den Aufsichtsrat:
Dr. Franz-Stephan von Gronau
Aufsichtsratsvorsitzender
Dipl.-oec. Josef Ortolf
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Dr. Andreas de Forestier
(Mitglied des Aufsichtsrats)
für den Vorstand:
Dr. Willibald Späth
Vorstandsvorsitzender
Thomas Hoffmann
(Mitglied des Vorstands)